Erbschaft in Frankreich für einen in Paraguay ansässigen Erben: Verfahren und Besteuerung 2026
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Sie leben in Paraguay, besitzen eine Cédula, haben Ihren Steuersitz dort etabliert, und eines Tages klingelt das Telefon aus Frankreich: Ein Verwandter ist verstorben, Sie erben. Eine Wohnung in Lyon, ein Konto bei der Société Générale, eine Lebensversicherung, ein Wertpapierportfolio, vielleicht ein Familienhaus und manchmal auch Schulden. Was passiert als Nächstes? Welche Erbschaftssteuern müssen Sie zahlen, in Frankreich, in Paraguay oder in beiden Ländern? Müssen Sie nach Frankreich zurückkehren, oder kann alles von Asunción aus geregelt werden?
Das internationale Erbrecht verbindet zwei Rechtssysteme und zwei Steuerverwaltungen. Dieser Leitfaden behandelt das vollständige Verfahren, die anwendbare Besteuerung und die Vermögensverwaltung einer französischen Erbschaft für einen paraguayischen Residenten.
Welches Recht gilt für die Erbschaft?
Die Europäische Erbrechtsverordnung (650/2012)
Erste Frage, die geklärt werden muss: Welches Recht regelt die Erbschaft Ihres in Frankreich verstorbenen Verwandten?
- Der Grundsatz: Die Europäische Verordnung 650/2012, anwendbar seit 2015, unterwirft die Erbschaft dem Recht des Landes des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen. Hat Ihr Verwandter zum Zeitpunkt des Todes in Frankreich gelebt, so gilt das französische Recht für die gesamte Erbschaft, sowohl für in Frankreich als auch für im Ausland belegene Güter. Diese Verordnung gilt auch für Franzosen, selbst wenn die Erben außerhalb der Europäischen Union leben, wie in Paraguay.
- Die Ausnahme, die Professio Juris: Der Erblasser konnte durch Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Artikel 22 der Verordnung). Ein französischer Verwandter, der das französische Recht gewählt hat, ändert nichts am Ergebnis. Hat hingegen ein französisch-paraguayischer binnationaler Verwandter das paraguayische Recht gewählt, würde dieses seine Erbschaft regeln.
- In der Praxis: In den allermeisten Fällen lebte der verstorbene Verwandte in Frankreich und es gilt französisches Recht. Der französische Notar wickelt dann die Erbschaft ab, unabhängig vom Wohnsitzland der Erben.
Das französische Erbrecht: die Grundprinzipien
-
Die Pflichtteilsquote: Das französische Recht schützt die Kinder des Verstorbenen, die sogenannten Pflichtteilsberechtigten Erben. Die Pflichtteilsquote ist der Mindestanteil, der ihnen zustehen muss:
- 1 Kind: Pflichtteil von 1/2 des Nachlasses (verfügbarer Anteil von 1/2).
- 2 Kinder: Pflichtteil von 2/3 (verfügbarer Anteil von 1/3).
- 3 Kinder oder mehr: Pflichtteil von 3/4 (verfügbarer Anteil von 1/4).
- Der überlebende Ehegatte: Sind alle Kinder gemeinsame Kinder des Paares, so wählt der Ehegatte zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass und 1/4 im Volleigentum. Sind die Kinder nicht alle gemeinsame Kinder, so erhält er 1/4 im Volleigentum, ohne Nießbrauchsoption. Seit dem TEPA-Gesetz von 2007 ist der überlebende Ehegatte von Erbschaftssteuern befreit.
- Die Reihenfolge der Erben: Zuerst kommen die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), dann die Eltern mit den Geschwistern, dann die Vorfahren und schließlich die gewöhnlichen Seitenverwandten (Onkel, Tanten, Cousins). Hat der Erblasser Kinder, so erben diese vorrangig, neben dem überlebenden Ehegatten.
Die Erbschaftssteuern in Frankreich für einen Erben in Paraguay

Der Grundsatz: Frankreich besteuert in Frankreich belegenes Vermögen
Als Erbe mit Wohnsitz in Paraguay unterliegen Sie den französischen Erbschaftssteuern auf in Frankreich belegenes Vermögen, und manchmal darüber hinaus je nach Ihrer Wohnsitzgeschichte:
| Situation | In Frankreich steuerpflichtiges Vermögen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Der Erblasser hatte seinen Wohnsitz in Frankreich | Das gesamte Vermögen des Erblassers, in Frankreich und im Ausland, unterliegt den französischen Erbschaftssteuern. | Artikel 750 ter I des CGI |
| Der Erbe hatte in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre seinen Wohnsitz in Frankreich | Das gesamte erhaltene Vermögen, in Frankreich und im Ausland, unterliegt den französischen Steuern, selbst wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nicht in Frankreich hatte. | Artikel 750 ter II des CGI |
| Keine der beiden Bedingungen ist erfüllt | Nur das in Frankreich belegene Vermögen unterliegt den französischen Erbschaftssteuern. | Artikel 750 ter III des CGI |
Der häufigste Fall: Ihr Elternteil hatte seinen Wohnsitz in Frankreich, daher unterliegt das gesamte Vermögen den französischen Erbschaftssteuern (Artikel 750 ter I). Ihr Wohnsitz in Paraguay ändert daran nichts: Es ist der Wohnsitz des Erblassers, der die französische Steuerhoheit bestimmt.
Der Fall von Artikel 750 ter II: Wenn Sie selbst in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre in Frankreich gewohnt haben, sind Sie in Frankreich auf alle erhaltenen Güter steuerpflichtig, auch auf die außerhalb Frankreichs gelegenen. Wenn Sie seit weniger als 4 Jahren in Paraguay wohnen, nachdem Sie in Frankreich gelebt haben, fallen Sie noch unter dieses Fenster. Wenn Sie seit 5 Jahren oder länger dort wohnen, fallen Sie nicht mehr darunter: Nur die in Frankreich gelegenen Güter bleiben steuerpflichtig.
Freibeträge und der Erbschaftssteuertarif
| Beziehung zum Verstorbenen | Freibetrag | Tarif (über dem Freibetrag) |
|---|---|---|
| Kind (direkte Linie) | 100 000 € pro Kind | 5 % bis 8 072 €, 10 % von 8 073 bis 12 109 €, 15 % von 12 110 bis 15 932 €, 20 % von 15 933 bis 552 324 €, 30 % von 552 325 bis 902 838 €, 40 % von 902 839 bis 1 805 677 €, 45 % darüber hinaus |
| Überlebender Ehegatte | Komplette Befreiung (TEPA-Gesetz 2007) | 0 %, keine Erbschaftssteuer zwischen Ehegatten |
| Bruder / Schwester | 15 932 € | 35 % bis 24 430 €, 45 % darüber hinaus |
| Neffe / Nichte | 7 967 € | 55 % |
| Andere Erben | 1 594 € | 60 % |
Die konkrete Berechnung: 300.000 € als Kind erben
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Wert des geerbten Anteils | 300.000 € |
| Freibetrag Kind | -100.000 € |
| Steuerpflichtige Basis | 200.000 € |
| Erbschaftssteuern (progressiver Tarif) | ~38.194 € (5 % auf 8.072 + 10 % auf 4.037 + 15 % auf 3.823 + 20 % auf 184.068) |
| Netto nach Steuern erhalten | ~261.806 € |
Bei einer Erbschaft von 300.000 €, die ein Kind erhält, belaufen sich die Abgaben auf etwa 38.194 €, was 12,7 % der Gesamtsumme entspricht. Der effektive Satz steigt mit dem Betrag: etwa 178.000 € Abgaben (17,8 %) für einen Anteil von einer Million Euro, etwa 473.000 € (23,7 %) für zwei Millionen.
Die Erbschaftssteuern in Paraguay: 0 %
Paraguay erhebt keine Erbschaftssteuer. Vermögen in Paraguay (Immobilien, lokale Bankkonten) wird steuerfrei übertragen. Und wenn Sie französisches Vermögen erben, besteuert Paraguay es nicht ein zweites Mal: Es sind nur die französischen Steuern fällig. Es gibt kein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Paraguay in dieser Angelegenheit, aber da Paraguay Erbschaften einfach nicht besteuert, entsteht kein Konflikt der Doppelbesteuerung.
Die Lebensversicherung: die spezifische Regelung
Die Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass
Französische Lebensversicherungsverträge unterliegen einer eigenen Regelung: Sie sind außerhalb des Nachlasses (Artikel L132-12 des Versicherungsgesetzes).
- Das Prinzip: Das Sterbekapital wird dem im Vertrag benannten Begünstigten ausgezahlt und nicht den gesetzlichen Erben, es sei denn, der Begünstigte ist selbst Erbe. Dieses Kapital entzieht sich den Teilungsregeln und dem Pflichtteilsanspruch, innerhalb der Grenze von Prämien, die nicht offensichtlich überhöht wären.
-
Die Besteuerung: Das Sterbekapital unterliegt einem anderen Regime als die klassischen Erbschaftssteuern:
- Vor dem 70. Lebensjahr eingezahlte Prämien (Artikel 990 I des CGI): Freibetrag von 152.500 € pro Begünstigtem, dann eine Steuer von 20 % bis 700.000 € und 31,25 % darüber hinaus. Deutlich günstiger als der Erbschaftssteuertarif.
- Nach dem 70. Lebensjahr eingezahlte Prämien (Artikel 757 B des CGI): Globaler Freibetrag von 30.500 €, alle Begünstigten zusammen, dann Anwendung der klassischen Erbschaftssteuern. Weniger vorteilhaft, aber Zinsen und Wertsteigerungen des Vertrags bleiben steuerfrei: Nur die nach dem 70. Lebensjahr eingezahlten Prämien werden besteuert, nicht die Kapitalisierung.
- Die Auswirkung Ihres Wohnsitzes in Paraguay: Als Begünstigter eines französischen Vertrags mit Wohnsitz in Paraguay unterliegen Sie weiterhin dem französischen Steuersystem (990 I oder 757 B). Entscheidend sind der Ort des Vertrags und der Wohnsitz des Erblassers. Paraguay wiederum besteuert nichts: keine Doppelbesteuerung.
- Die Auszahlung an einen nicht ansässigen Begünstigten: Einige Versicherer verlangen zusätzliche Nachweise (Wohnsitzbescheinigung, Ausweisdokument, internationale Bankverbindung). Das Kapital kann auf Ihr französisches Konto überwiesen werden, falls Sie eines behalten haben, oder per internationaler SWIFT-Überweisung, in 3 bis 7 Werktagen. Rechnen Sie mit einer Verzögerung von 2 bis 6 Monaten, gegenüber 1 bis 3 Monaten für einen in Frankreich ansässigen Begünstigten: länger, aber die Auszahlung ist garantiert.
Das Nachlassverfahren von Paraguay aus
Die Schritte der Erbschaft in Frankreich
- Der Todesfall und die Erklärung: Der Todesfall wird der Gemeinde am Sterbeort von der Familie oder den Bestattungsunternehmen gemeldet, und die Sterbeurkunde wird ausgestellt. Der Notar wird anschließend kontaktiert, entweder der Familiennotar oder ein von den Erben gewählter Notar.
- Die Eröffnung des Nachlasses: Der Notar sucht im Zentralen Testamentsregister nach einem Testament, identifiziert die Erben durch die Erbbescheinigung und erstellt ein Inventar der Aktiva und Passiva.
- Die Erbschaftssteuererklärung: Sie wird beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen innerhalb von 6 Monaten nach einem Todesfall in Frankreich oder 12 Monaten bei einem Todesfall im Ausland eingereicht. Jede Verzögerung führt zu Zinsen von 0,20 % pro Monat, zuzüglich eines Aufschlags von 10 % nach Mahnung.
- Die Zahlung der Gebühren: Die Gebühren werden bei Einreichung der Erklärung gezahlt, einmalig oder in Raten über 1 bis 3 Jahre für hohe Beträge, mit einer möglichen Stundung bei bloßem Eigentum. Sie müssen vor der Verteilung des Vermögens bezahlt werden: In der Praxis zieht der Notar sie vom Nachlassvermögen ab oder die Erben strecken die Mittel vor.
- Die Teilung: Nach Zahlung der Gebühren teilt der Notar die Güter gemäß Gesetz oder Testament auf. Der Teilungsakt wird von allen Erben in Anwesenheit oder mittels Vollmacht unterzeichnet, danach werden die Güter übertragen: Immobilienübertragung, Überweisung von Liquidität, Übertragung von Wertpapieren.
Nachlassverwaltung von Paraguay aus
Sie müssen nicht nach Frankreich zurückkehren: alles kann aus der Ferne erledigt werden.
- Die notarielle Vollmacht: Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson in Frankreich (Bruder, Schwester, Freund, Anwalt), in Ihrem Namen die Erbbescheinigung, die Erbschaftserklärung, den Teilungsakt und eventuelle Verkäufe zu unterzeichnen. Die Vollmacht wird vor einem escribano público in Paraguay erstellt, apostilliert, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und dann an den französischen Notar geschickt. Rechnen Sie mit insgesamt 100 bis 300 USD.
- Die konsularische Vollmacht: Eine einfachere Alternative ist die Unterschrift in der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Asunción. Die konsularische Vollmacht wird in Frankreich direkt anerkannt, ohne Apostille oder Übersetzung, zu geringen oder keinen Kosten. Dies ist in der Regel die schnellste Option.
- Die elektronische Unterschrift: Einige Notare akzeptieren Videokonferenzen mit digitaler Unterschrift für Nachlassakte, eine Praxis, die sich seit Covid etabliert hat. Fragen Sie Ihren Notar danach.
- Die Reisen: Für eine komplexe Erbangelegenheit mit mehreren Vermögenswerten, einem Konflikt zwischen Erben oder einem Verkauf können ein oder zwei Reisen nach Frankreich notwendig sein. Das Ticket Asunción-Paris, zwischen 800 und 1.500 USD Hin- und Rückfahrt, ist von den Verwaltungskosten des Nachlasses abzugsfähig. Für eine einfache Erbangelegenheit genügt die Vollmacht.
Die Rolle des Notars
Der Notar ist die zentrale Figur der Nachlassabwicklung in Frankreich.
- Die Wahl des Notars: Der Familiennotar des Verstorbenen ist die natürliche Wahl, er kennt das Vermögen und die Wünsche. Bei Uneinigkeit zwischen den Erben kann jeder seinen eigenen Notar beauftragen; sie arbeiten zusammen, aber die Kosten steigen.
-
Die Notarkosten: Die Honorare sind reglementiert und proportional zum Vermögen:
- Erbbescheinigung: ca. 57 bis 70 € (Pauschale).
- Erbschaftssteuererklärung: ca. 0,434 % des Bruttovermögens über 6.500 €.
- Teilungsakt: ca. 1,033 % des geteilten Vermögens über 6.500 €.
- Kopien, Formalitäten und Auslagen: 500 bis 2.000 € je nach Fall.
- Die Fernkommunikation: Die meisten Notare arbeiten per E-Mail und Telefon mit Erben im Ausland zusammen. Die Zeitverschiebung zwischen Asunción und Paris von 5 bis 6 Stunden lässt sich gut handhaben: Ein Anruf am frühen Nachmittag in Paraguay fällt auf den späten Nachmittag in Frankreich. Dokumente werden per E-Mail für Scans und per DHL oder FedEx für Originale versandt, Kosten 50-100 USD pro Sendung.
Was tun mit den geerbten Gütern?
Immobilien in Frankreich
Sie erben eine Wohnung oder ein Haus in Frankreich. Ihnen stehen drei Optionen zur Verfügung:
| Option | Beschreibung | Steuerliche Konsequenz | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Verkauf der Immobilie | Sie verkaufen die geerbte Immobilie und überweisen den Verkaufserlös nach Paraguay. | Der Veräußerungsgewinn wird zwischen dem Verkaufspreis und dem in der Erbschaft angegebenen Wert berechnet, nicht dem ursprünglichen Kaufpreis des Verstorbenen. Ein schneller Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall zum angegebenen Preis führt zu keinem Veräußerungsgewinn, also keiner Steuer. Ein späterer Verkauf zu einem höheren Preis wird mit 19 % zuzüglich 17,2 % Sozialabgaben besteuert, mit Besitzabzügen, die ab dem Todesfall gerechnet werden. Für einen Nichtansässigen ist ein Steuervertreter bei einem Verkaufspreis über 150.000 € obligatorisch. | Die empfohlene Option, wenn Sie nicht vorhaben, nach Frankreich zurückzukehren. Verkaufen Sie innerhalb von 12 Monaten für einen minimalen Veräußerungsgewinn und überweisen Sie dann die Gelder nach Paraguay. |
| Vermietung | Sie behalten die Immobilie und beziehen Mieteinnahmen aus Paraguay. | Mieteinnahmen werden in Frankreich für Nichtansässige mit einem Mindestsatz von 20 % besteuert, zuzüglich 17,2 % Sozialabgaben, also etwa 37,2 %. Hinzu kommen die Grundsteuer und die Fernverwaltung durch eine Agentur, die 6 bis 10 % der Mieteinnahmen beträgt. | Rentabel in einem dynamischen Mietmarkt wie Paris, Lyon oder Bordeaux. Aber die Besteuerung ist hoch und die Verwaltung aufwendig. Wenn die Nettorendite nach Steuern und Kosten unter 3 % fällt, ist es besser, zu verkaufen und in Paraguay zu reinvestieren. |
| Als Zweitwohnsitz behalten | Sie behalten die Immobilie als Zweitwohnsitz für Ihre Aufenthalte in Frankreich. | Keine Einnahmen, daher keine Einkommensteuer. Aber jährliche Grundsteuer von 1.000 bis 5.000 € je nach Immobilie, Eigentumswohnungsgebühren, Instandhaltung, Versicherung und manchmal Steuer auf leerstehende Wohnungen. | Die Herzensentscheidung, für ein Familienhaus. Kalkulieren Sie die jährlichen Erhaltungskosten und vergleichen Sie diese mit dem in Paraguay investierten Verkaufserlös, bevor Sie sich entscheiden. |
Bankkonten und Finanzanlagen
- Bankkonten des Verstorbenen: Sie werden nach dem Tod gesperrt, sobald die Bank vom Notar oder Standesamt informiert wird. Der Notar gibt die Gelder nach Zahlung der Gebühren und der Teilung frei. Ihr Anteil wird auf Ihr französisches Konto überwiesen, falls Sie eines haben, oder per internationaler SWIFT-Überweisung, innerhalb von 3 bis 7 Werktagen.
- Sparbücher (Livret A, LDDS, LEP): Nach dem Tod geschlossen, Zinsen bis zu diesem Datum eingestellt, Salden in den Nachlass integriert und nach der Teilung ausgezahlt.
- Das PEA: Es wird beim Tod des Inhabers geschlossen. Der vom Verstorbenen angesammelte Veräußerungsgewinn wird durch die Erbschaft bereinigt: Die Wertpapiere werden für die Abgaben zu ihrem Wert am Todestag bewertet. Wenn Sie die Wertpapiere erben und später verkaufen, berechnet sich Ihr Veräußerungsgewinn ab diesem Wert, nicht ab dem ursprünglichen Kaufpreis.
- Lebensversicherung: siehe den entsprechenden Abschnitt. Das Kapital wird direkt an den benannten Begünstigten ausgezahlt, ohne den Nachlass zu durchlaufen, auf dessen französisches oder ausländisches Konto.
- Das Wertpapierdepot (compte-titres ordinaire): Die Wertpapiere werden am Todestag bewertet und in den Nachlass integriert. Die Erben können sie in Sachform, durch Übertragung auf ihr eigenes Wertpapierdepot, erhalten oder verkaufen lassen und die Liquidität erhalten. Prüfen Sie mit Ihrem Broker, ob er die eingehende Übertragung akzeptiert; andernfalls lassen Sie die Wertpapiere verkaufen und die Liquidität zurückführen.
Rückführung von Geldern nach Paraguay

Nachdem die Gebühren bezahlt und die Aufteilung erfolgt ist, können Sie die Gelder zurückführen:
- SWIFT-Überweisung: vom französischen Konto auf Ihr paraguayisches Bankkonto oder das Konto Ihrer Struktur. Gebühren von 20 bis 50 € pro Überweisung je nach Bank, ohne gesetzliche Betragsgrenze. Ab 10.000 € kann die Bank einen Herkunftsnachweis für die Gelder verlangen: Der notarielle Teilungsakt ist ausreichend.
- Wise: besserer Wechselkurs, Gebühren von 0,5 bis 1,5 % des Betrags, Dauer von 1 bis 3 Tagen. Über 50.000 € verlangt Wise in der Regel den Erbschein als Nachweis.
- Der Bestimmungsort der Gelder: Konto Ihrer US LLC, wenn Sie über Ihre Struktur investieren (der Beitrag wird in der Buchhaltung der LLC dokumentiert), oder persönliches paraguayisches Bankkonto für den persönlichen Gebrauch, Immobilienkauf, laufende Ausgaben oder Ersparnisse, in USD oder Guaraní.
- Die Besteuerung der Rückführung: Die Übertragung von geerbten Geldern von Frankreich nach Paraguay ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Die Erbschaft wurde bereits in Frankreich besteuert, Paraguay besteuert keine Erbschaften, und die Übertragung ist weder ein Einkommen noch ein Kapitalgewinn. Bewahren Sie einfach den Erbschein auf, um die Herkunft der Gelder zu belegen, falls Ihre Bank oder die DNIT dies verlangt.
Erbschaft und Vermögensstrukturierung in Paraguay
Integration der Erbschaft in Ihr paraguayisches Vermögen
Eine französische Erbschaft ist eine Kapitalzufuhr in Ihr Vermögen, und Paraguay bietet einen besonders günstigen Rahmen, um diese fruchtbar zu machen:
| Erbbetrag (nach Abzug der Rechte) | Anlagestrategie in Paraguay | Erwartete Rendite (7 %/Jahr) | Wert nach 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | ETF über einen internationalen Broker, Dividenden und Kapitalgewinne in Paraguay nicht besteuert | 7 %/Jahr | ~98.000 € |
| 150.000 € | Mix: 100.000 € in ETF + 50.000 € in paraguayischen Immobilien (Mietwohnung in Asunción) | ETF 7 %/Jahr + Immobilien 5 bis 8 %/Jahr (Nettomiete und Wertsteigerung) | ~300.000-350.000 € |
| 300.000 € | Mix: 200.000 € in ETF + 100.000 € in paraguayischen Immobilien (2 Mietwohnungen) | ETF 7 %/Jahr + Immobilien 5 bis 8 %/Jahr | ~600.000-700.000 € |
| 500.000 € | Mix: 300.000 € in ETF + 150.000 € in Immobilien + 50.000 € über die US LLC investiert | ETF 7 %/Jahr + Immobilien 5 bis 8 %/Jahr + variables Geschäft | ~1.000.000-1.200.000 € |
Der entscheidende Punkt: Die aus der in Paraguay investierten Erbschaft erzielten Gewinne sind zu 0 % für ausländische Einkünfte, ETF-Dividenden und Kapitalgewinne sowie 8 bis 10 % IRP für Mieteinnahmen aus lokaler Quelle. In Frankreich würden dieselben Gewinne einer pauschalen Abgeltungsteuer (PFU) von 30 % oder dem progressiven Steuertarif zuzüglich Sozialabgaben unterliegen. Paraguay vervielfacht die Nettorendite Ihrer Erbschaft.
Vermögenswerte in Frankreich behalten oder alles zurückführen?
- Argumente für die Rückführung: nicht besteuerte Anlagegewinne in Paraguay gegenüber über 30 % in Frankreich, vereinfachte Verwaltung ohne französische Erklärung, ohne Grundsteuer oder Mietagentur, und ein konzentriertes Vermögen, einfacher zu steuern und zu übertragen.
- Argumente für das Behalten: geografische Diversifizierung, der langfristige Wert von Immobilien in französischen Großstädten, die französische Lebensversicherung und ihr Freibetrag von 152.500 € pro Begünstigtem, und ein Standbein, das eine eventuelle Rückkehr erleichtert.
- Unsere Einschätzung: Führen Sie die Liquidität zurück (Konten, aufgelöstes PEA, Erlös aus Immobilienverkauf) und investieren Sie diese von Paraguay aus. Behalten Sie die französische Lebensversicherung, deren Begünstigter Sie sind, sie ist ein schwer zu übertreffendes Übertragungsinstrument. Und wenn Sie eine Immobilie in Frankreich behalten, prüfen Sie, ob deren Nettorendite nach Steuern, Gebühren und Verwaltung das Behalten rechtfertigt; andernfalls verkaufen Sie und reinvestieren.
Der Fall der Miteigentümergemeinschaft unter Erben
Die Erbengemeinschaft
Wenn Sie mit anderen Erben erben, bleiben die Güter bis zur Teilung in Miteigentümergemeinschaft:
- Das Prinzip: Jeder Erbe besitzt einen Anteil, zum Beispiel ein Drittel für drei Kinder. Wichtige Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung, Arbeiten erfordern die Zustimmung aller oder von zwei Dritteln für Verwaltungsakte (Artikel 815-3 des Zivilgesetzbuches).
- Das Problem aus der Ferne: Die Miteigentümergemeinschaft ist eine Konfliktmaschine, jeder hat seine eigenen Interessen: der eine will verkaufen, der andere behalten, der dritte vermieten. Von Asunción aus ist die Verwaltung dieser Entscheidungen besonders schwierig.
-
Die Lösung: Die Miteigentümergemeinschaft so schnell wie möglich beenden. Vier Wege:
- Die einvernehmliche Teilung: Die Erben teilen die Güter einvernehmlich auf, der eine nimmt die Wohnung, der andere die Liquidität, der dritte die Lebensversicherung, und unterzeichnen einen notariellen Teilungsakt. Der einfachste und schnellste Weg.
- Der Verkauf des unteilbaren Gutes: Wenn alle einverstanden sind, organisiert der Notar den Verkauf und verteilt den Erlös. Bei einem Widersacher können die Miteigentümer, die zwei Drittel der Anteile besitzen, die gerichtliche Genehmigung zum Verkauf beantragen (Artikel 815-5-1 des Zivilgesetzbuches).
- Der Rückkauf von Anteilen: Ein Erbe kauft die Anteile der anderen und wird Alleineigentümer, gegen eine Teilungsgebühr von 1,10 % auf den zurückgekauften Wert.
- Die gerichtliche Versteigerung: Die gerichtliche Versteigerung, als letztes Mittel, wenn nichts anderes zum Erfolg führt.
- Der Teilungsvertrag: Wenn die Beendigung Zeit in Anspruch nimmt, regelt ein notarieller Vertrag die Übergangszeit: wer verwaltet, wer die Kosten trägt, wer die Mieten erhält, zu welchen Bedingungen verkauft wird. Er kann für 5 Jahre, die verlängerbar sind, abgeschlossen werden und ein Vorkaufsrecht unter den Miteigentümern vorsehen.
Die Schulden des Verstorbenen
Erben von Schulden
In Frankreich erstreckt sich die Erbschaft auf Aktiva und Passiva: Die Erben erhalten auch die Schulden des Verstorbenen.
- Die reine und einfache Annahme: Sie erhalten die Güter und die Schulden. Wenn die Schulden die Aktiva übersteigen, zahlen Sie die Differenz aus Ihrem persönlichen Vermögen. Dies ist die Standardmethode und die riskanteste bei unsicherem Vermögen.
- Die Annahme in Höhe des Nettovermögens: Ihre Haftung ist auf den Wert der geerbten Güter begrenzt. Wenn die Schulden die Aktiva übersteigen, zahlen Sie die Differenz nicht. Dies ist die vorsichtige Option bei Zweifeln, versteckten Schulden, Bürgschaften oder laufenden Streitigkeiten. Sie erfordert eine Erklärung beim Gerichtsschreiber des Gerichts, eine Veröffentlichung und eine Bestandsaufnahme innerhalb von 2 Monaten: aufwendiger, aber schützend.
- Der Verzicht: Sie erhalten nichts, weder Güter noch Schulden, durch Erklärung beim Gerichtsschreiber. Der Verzicht ist total, es ist unmöglich zu sortieren. Wenn die Passiva die Aktiva deutlich übersteigen, ist dies die rationale Entscheidung.
- Die Frist: Sie haben 4 Monate nach dem Tod Zeit, um zu wählen. Nach Ablauf dieser Frist kann Sie ein Gläubiger oder Miterbe auffordern, innerhalb von 2 Monaten zu antworten; ohne Antwort gelten Sie als reine und einfache Annahme. Von Paraguay aus überwachen Sie diese Fristen genau: Die Entfernung ist keine akzeptable Ausrede.
Spezifische Fehler des ausgewanderten Erben
Fehler 1: Die Erbschaft ignorieren oder dem Notar nicht antworten
Schweigen gilt nach Ablauf der Fristen als reine und einfache Annahme, einschließlich der Schulden. Antworten Sie dem Notar sofort nach der Todesnachricht, und im Zweifelsfall über das Vermögen entscheiden Sie sich für die Annahme in Höhe des Nettovermögens. Bleiben Sie niemals stillschweigend.
Fehler 2: Keine Vollmacht erteilen
Ohne Vollmacht erfordert jedes Dokument Ihre Originalunterschrift, was jedes Mal 2 bis 4 Wochen Postweg Asunción-Paris bedeutet. Erteilen Sie von Anfang an eine Vollmacht, konsularisch in der französischen Botschaft in Asunción oder notariell beglaubigt in Paraguay, und Ihr Bevollmächtigter unterzeichnet alles in Ihrem Namen.
Fehler 3: Die Frist für die Erbschaftssteuererklärung überschreiten
Sechs Monate nach einem Todesfall in Frankreich, zwölf Monate bei einem Todesfall im Ausland. Darüber hinaus fallen 0,20 % Zinsen pro Monat und 10 % Zuschlag an: Bei einer Erbschaft von 300.000 € gehen mehrere tausend Euro an Strafen verloren. Beauftragen Sie den Notar, die Einreichung rechtzeitig vorzunehmen, und setzen Sie Erinnerungen in Ihren Kalender.
Fehler 4: Die Immobilie zu spät verkaufen
Ein schneller Verkauf zum im Nachlass angegebenen Preis generiert keinen steuerpflichtigen Kapitalgewinn. Mehrere Jahre in einem steigenden Markt zu warten, führt zu einem Kapitalgewinn, der mit 19 % plus 17,2 % Sozialabgaben besteuert wird. Wenn Sie die Immobilie nicht behalten wollen, verkaufen Sie innerhalb von 12 Monaten: Jedes zusätzliche Jahr des Besitzes erhöht die potenziellen Kosten.
Fehler 5: Ihre eigene Nachlassplanung nicht aktualisieren
Eine Erbschaft verändert Ihr Gesamtvermögen. Ein behaltenes französisches Vermögensgut muss in Ihr Testament aufgenommen werden, ein erhebliches Kapital erfordert eine Überprüfung Ihrer Vermögensaufteilung und Ihrer Begünstigungsklauseln. Ein Vermögen, das sich ändert, ohne dass die Planung folgt, ist ein gefährdetes Vermögen.
Fehler 6: Keinen Notar oder Steuerberater konsultieren
Erbe in Paraguay, Vermögenswerte in Frankreich, Artikel 750 ter II lauert: Das Gelände ist technisch, und Fehler sind teuer, falsch berechnete Rechte, überschrittene Fristen, schlecht verwaltete Miteigentümergemeinschaft. Eine spezialisierte Beratung, zwischen 500 und 3.000 €, amortisiert sich weitgehend durch die vermiedenen Fehler.
Fazit

Ein Vermögenswert in Frankreich zu erben als Einwohner Paraguays ist eine perfekt handhabbare Situation, vorausgesetzt, man beachtet die Mechanismen. Das französische Recht gilt, wenn der Verstorbene in Frankreich wohnte, französische Erbschaftssteuern sind fällig, Freibetrag von 100.000 € pro Kind, dann eine Staffelung von 5 bis 45 %, und der französische Notar leitet das Verfahren, das Sie von Asunción aus per Vollmacht verfolgen.
Paraguay hingegen erhebt keine Erbschaftssteuer: keine Doppelbesteuerung. Die zurückgeführten Gelder sind eine Kapitalübertragung, kein Einkommen, daher keine Steuern bei Ankunft. Und einmal von Paraguay aus investiert, ob ausländische ETFs oder lokale Immobilien, sind zukünftige Gewinne zu 0 % oder gering besteuert, gegenüber über 30 %, wenn dieselben Gelder in Frankreich angelegt blieben.
Der Fahrplan für den in Paraguay ansässigen Erben lässt sich in fünf Zeilen zusammenfassen: französische Rechte zahlen, das ist eine Pflicht, keine Wahl; Immobilien schnell verkaufen, um den Kapitalgewinn zu neutralisieren; Liquidität per SWIFT oder Wise zurückführen; Gelder von Paraguay aus anlegen; die französische Lebensversicherung behalten, deren Begünstigter Sie sind. Und die Miteigentümergemeinschaft so schnell wie möglich beenden, denn deren Verwaltung von Asunción aus ist ein Albtraum, den man vermeiden sollte.
Eine Erbschaft bleibt ein emotionales Ereignis, der Verlust eines Elternteils, die Erinnerungen, das Elternhaus. Die steuerliche Verwaltung ist notwendig, aber sie sollte das Wesentliche nicht überschatten. Nehmen Sie sich Zeit für die Trauer, und verwalten Sie dann die Nachlassabwicklung methodisch, von Ihrem Leben in Paraguay aus, mit einem kompetenten Notar und einer gut formulierten Vollmacht.
Sie erben ein Vermögen in Frankreich und leben in Paraguay, oder Sie bereiten Ihre Niederlassung vor? Kontaktieren Sie unser Team: Paraguayischer Wohnsitz (ab 1.400 €), US LLC, Bankkonto, DNIT-Buchhaltung (30 €/Monat). Wir vermitteln Ihnen auch die richtigen Fachleute, Notare und Steuerberater, um Ihre Nachlassabwicklung aus der Ferne zu regeln. Schreiben Sie uns auf WhatsApp unter +595 971 362 302: schnelle Antwort, auf Französisch.