TVA au Paraguay (IVA) : ce que les entrepreneurs doivent savoir

Umsatzsteuer in Paraguay (IVA): Was Unternehmer wissen müssen

Wenn es um die Besteuerung in Paraguay geht, konzentriert sich die Aufmerksamkeit natürlich auf die Einkommensteuer und das Territorialprinzip. Es gibt aber noch eine weitere Steuer, die jeder in Paraguay ansässige Unternehmer beherrschen muss: die IVA, die Impuesto al Valor Agregado – das Äquivalent zur deutschen Mehrwertsteuer. Mit nur 10 % ist sie eine der niedrigsten Mehrwertsteuern auf dem amerikanischen Kontinent und fast die Hälfte der deutschen Mehrwertsteuer. Dennoch ist es wichtig zu verstehen, wie sie funktioniert, wer sie zahlt, wie man sie deklariert und vor allem, wie man sie optimiert.

Dieser Leitfaden richtet sich an französischsprachige Unternehmer in Paraguay – Freiberufler, SRL-Manager, E-Commerce-Händler, Berater –, die die IVA bis ins Detail verstehen und sicherstellen wollen, dass sie konform sind, ohne einen Cent zu viel zu zahlen.

Die IVA: Die Grundlagen

Was ist die IVA?

Die IVA (Impuesto al Valor Agregado) ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die in jeder Phase der Produktions- und Vertriebskette erhoben wird. Der Mechanismus ist identisch mit dem der deutschen Mehrwertsteuer: Das Unternehmen erhebt die IVA auf seine Verkäufe, zieht die IVA ab, die es auf seine Geschäftseinkäufe bezahlt hat, und führt die Differenz an die SET (Subsecretaría de Estado de Tributación) ab.

Es ist eine neutrale Steuer für das Unternehmen – es erhebt sie nur im Auftrag des Staates. Der Endverbraucher trägt die Kosten. Doch die Verwaltung der IVA hat direkte Auswirkungen auf Ihre Liquidität und Ihre administrativen Pflichten, weshalb es wichtig ist, sie gut zu verstehen.

Die IVA-Sätze

Paraguay wendet zwei IVA-Sätze an:

  • Standardsatz: 10 % – Anwendbar auf die meisten Güter und Dienstleistungen
  • Ermäßigter Satz: 5 % – Anwendbar auf bestimmte wesentliche Produkte und Dienstleistungen

Waren und Dienstleistungen mit dem ermäßigten Satz von 5 %

Der ermäßigte Satz von 5 % gilt insbesondere für:

  • Grundnahrungsmittel (Fleisch, Getreide, Obst, Gemüse, Milch, Brot)
  • Medikamente und pharmazeutische Produkte
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Bankzinsen auf Darlehen
  • Vermietung von Wohnimmobilien
  • Dienstleistungen des öffentlichen Nahverkehrs

Diese Unterscheidung ist wichtig für Unternehmer in den Bereichen Lebensmittel, Gesundheit oder Mietimmobilien: Ihre Rechnungen müssen den korrekten Satz ausweisen, sonst drohen Nachzahlungen.

Vergleich mit Europa

Land Standard-MwSt. Ermäßigte MwSt.
Paraguay 10 % 5 %
Frankreich 20 % 5,5 % / 10 %
Belgien 21 % 6 % / 12 %
Schweiz 8,1 % 2,6 %
Spanien 21 % 10 %
Deutschland 19 % 7 %

Mit einem Standardsatz von 10 % gehört Paraguay zu den wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Nur die Schweiz ist in Europa geringfügig besser. Für Verbraucher wie für Unternehmer hat diese reduzierte Mehrwertsteuer direkte Auswirkungen auf Preise und Wettbewerbsfähigkeit.

Wer muss die IVA erheben und abführen?

Steuerpflichtige Unternehmen

Jedes Unternehmen oder jeder selbstständige Freiberufler, der im RUC registriert ist und eine kommerzielle, industrielle oder dienstleistende Tätigkeit in Paraguay ausübt, ist der IVA unterworfen. Dazu gehören:

  • In Paraguay registrierte Unternehmen (SRL, SA)
  • Im IRACIS-System registrierte Freiberufler
  • Importeure von Waren
  • Lokale Dienstleister

Kleinunternehmer (IRPC-Regelung)

Kleinstunternehmen und Selbstständige, die im vereinfachten IRPC-System (Impuesto a la Renta del Pequeño Contribuyente) registriert sind, unterliegen ebenfalls der IVA, jedoch mit vereinfachten Meldepflichten. Liegt Ihr Jahresumsatz unter der Schwelle des IRPC-Systems, wird die Verwaltung der IVA erheblich vereinfacht.

Privatpersonen

Nicht-berufliche Privatpersonen erheben keine IVA – sie zahlen sie als Endverbraucher. Wenn Sie jedoch als Privatperson eine Immobilie in Paraguay vermieten, unterliegen die Mieten der IVA zum ermäßigten Satz von 5 %, und Sie müssen diese deklarieren.

Die IVA-Befreiung für Dienstleistungsexporte: der entscheidende Vorteil

Das Prinzip

Dies ist die wichtigste Information dieses Artikels für internationale Freiberufler und Berater, die in Paraguay ansässig sind: Dienstleistungsexporte sind von der IVA befreit. Wenn Sie Kunden außerhalb Paraguays – sei es in Frankreich, Belgien, den Vereinigten Staaten oder anderswo auf der Welt – in Rechnung stellen, enthalten Ihre Rechnungen keine IVA.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie Webentwickler, Marketingberater, Designer, Übersetzer, Coach oder Trainer sind und Ihre Kunden im Ausland sitzen, stellen Sie netto in Rechnung – ohne die 10 % IVA. Das macht Sie wettbewerbsfähiger (Ihre Preise sind niedriger als die eines Dienstleisters, der in Deutschland eine Mehrwertsteuer von 19 % berechnen muss) und vereinfacht Ihre Buchhaltung.

Voraussetzungen für die Befreiung

Um von der IVA-Befreiung für Dienstleistungsexporte zu profitieren, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Kunde muss sich außerhalb Paraguays befinden: Seine Adresse und sein Hauptsitz müssen im Ausland sein.
  • Die Dienstleistung muss außerhalb Paraguays genutzt oder konsumiert werden: Die Leistung kommt einer ausländischen Tätigkeit zugute.
  • Die Zahlung muss aus dem Ausland erfolgen: Die Überweisung muss von einem ausländischen Bankkonto nachvollziehbar sein.
  • Die Rechnung muss die Befreiung angeben: Sie muss klar angeben, dass es sich um einen von der IVA befreiten Dienstleistungsexport handelt.

Ihr Steuerberater wird sicherstellen, dass jede Rechnung korrekt ausgestellt ist, um die Befreiung zu sichern.

Die Auswirkungen für französischsprachige Unternehmer

In Kombination mit dem Territorialprinzip (ausländische Einkünfte unterliegen nicht der IRP) schafft die IVA-Befreiung für Dienstleistungsexporte einen außergewöhnlichen Steuerrahmen. Ein französischsprachiger Berater, der in Paraguay ansässig ist und ausschließlich europäische Kunden abrechnet, zahlt:

  • IRP: 0 % (Einkünfte ausländischer Quelle)
  • IVA: 0 % (Dienstleistungsexport)
  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge: 0 % (Selbstständige, IPS-Mitgliedschaft fakultativ)

Seine gesamte Steuerlast ist buchstäblich null. Dies ist der Vorteil, den unser Artikel über die 10 Steuervorteile Paraguays detailliert. Um diese Tätigkeit optimal zu strukturieren, konsultieren Sie unsere Seiten über die Unternehmensgründung in Paraguay oder die Gründung einer LLC in den USA von Paraguay aus.

Der Abzugsmechanismus: erhobene IVA vs. gezahlte IVA

Der IVA-Guthaben